Markt- bzw. Verkehrswertermittlung bei
- Vermögensauseinandersetzungen in Familienrechtsangelegenheiten
- Vermögensübertragungen
- Beratung bei Ankaufs- oder Verkaufsentscheidungen
- Gerichtliche Auseinandersetzungen
- Schenkungs- oder erbschaftsteuerlichen Veranlagungen
- Bewertung von Betriebsvermögen (z.B. bei Entnahme)
- Beleihung und Finanzierung
- Vermögensfeststellung
- Zwangsversteigerung
Verkehrswert- oder Marktwertermittlung
bei Vermögensauseinandersetzunge
bei Erbauseinandersetzungen
zur Wertfeststellung als Kauf- bzw. Verkaufsgrundlage
zur Grundbesitzbewertung für steuerliche Zwecke zur Vorlage beim Finanzamt
zur Feststellung des Beleihungswertes
zur Vorlage bei Gericht
bei Schenkungs- oder erbschaftssteuerlichen Veranlagungen
zur Bewertung von Betriebsvermögen, z.B. zum Zwecke der Entnahme oder Vermögensfeststellung
Was ist ein Verkehrswertgutachten?
Als Verkehrswert (Marktwert) eines Grundstücks wird der Wert bezeichnet, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, das heißt ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse erzielen lässt. Für die Ermittlung des Verkehrswertes werden dabei alle rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten, die Beschaffenheit und die Lage wird berücksichtigt
Verkehrswerte werden ermittelt für
- Unbebaute Grundstücke
- Bebaute Grundstücke