Markt- bzw. Verkehrswertermittlung bei

  • Vermögensauseinandersetzungen in Familienrechtsangelegenheiten
  • Vermögensübertragungen
  • Beratung bei Ankaufs- oder Verkaufsentscheidungen
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen
  • Schenkungs- oder erbschaftsteuerlichen Veranlagungen
  • Bewertung von Betriebsvermögen (z.B. bei Entnahme)
  • Beleihung und Finanzierung
  • Vermögensfeststellung
  • Zwangsversteigerung

Verkehrswert- oder Marktwertermittlung

  • bei Vermögensauseinandersetzunge

  • bei Erbauseinandersetzungen

  • zur Wertfeststellung als Kauf- bzw. Verkaufsgrundlage

  • zur Grundbesitzbewertung für steuerliche Zwecke zur Vorlage beim Finanzamt

  • zur Feststellung des Beleihungswertes

  • zur Vorlage bei Gericht

  • bei Schenkungs- oder erbschaftssteuerlichen Veranlagungen

  • zur Bewertung von Betriebsvermögen, z.B. zum Zwecke der Entnahme oder Vermögensfeststellung

Was ist ein Verkehrswertgutachten?

Als Verkehrswert (Marktwert) eines Grundstücks wird der Wert bezeichnet, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, das heißt ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse erzielen lässt. Für die Ermittlung des Verkehrswertes werden dabei alle rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten, die Beschaffenheit und die Lage wird berücksichtigt

Verkehrswerte werden ermittelt für

  • Unbebaute Grundstücke
  • Bebaute Grundstücke