Die 11 häufigsten Streitthemen, bei denen ein Bausachverständiger hinzugezogen wird
- Die Bauhandwerker haben minderwertiges Material eingesetzt als zuvor vereinbart war
- Bauhandwerker haben alles abgerechnet, aber nicht alle Arbeiten erledigt (geschuldete Leistung)
- Schimmel in der Wohnung – liegt es an der Wohnung oder an den Bewohnern?
- Risse in Fassade, Wänden und Fundamenten – Wer ist dafür verantwortlich?
- Feuchte Wände, feuchte Keller – Wer muss den Schaden beheben?
- Kosten für nachträgliche Wünsche der Bauherren – angemessen oder nicht?
- Mehrkosten wegen Nichteinhaltung der Bauzeitpläne – Wer muss dafür haften?
- Im Blower-Door-Test durchgefallen – Welche Handwerker haben geschludert?
- Andere/billigere Baustoffe verarbeitet als zugesagt– Ist Wertminderung oder Austausch gerechtfertigt?
- Insolvenz des Bauunternehmers/-handwerkers – Gibt es eine Chance auf Rückzahlung?
- Fehler bei der Bauausführung – Wer hat nicht aufgepasst? Handwerker oder Bauleiter?
Hinweis: Bevor es vor Gericht geht, sollte man immer die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer anrufen. Die Chance auf eine außergerichtliche Einigung liegt erfahrungsgemäß bei 4 von 10 Fällen. Dazu gibt es Schiedsstellen.